Was tun im Notfall oder Todesfall?

Vorsorgevollmacht – Betreuungs- / Patientenverfügung

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können.  Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden:

  • Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.
  • Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
  • In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.

Für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung stellt das Bundesjustizministerium Formulare zur Verfügung und gibt nähere Hinweise in der Broschüre „Betreuungsrecht“. Die Broschüre erläutert auch, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird, wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie seine Tätigkeit in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Über die Patientenverfügung informiert eine weitere Broschüre, die auch Empfehlungen für die Formulierung der individuellen Entscheidung enthält.

Quelle: www.bmj.de  

Das Informationsmaterial des Bundesministeriums der Justiz  finden Sie auf der Internetseite www.bmj.de im Bereich Service. Die Broschüren können als PDF-Dateien heruntergeladen werden oder auch in gedruckter Form bestellt werden. Teilweise sind auch Textbausteine verfügbar (Word-Format), so dass Sie sich Ihre Vollmacht oder Verfügung individuell zusammenstellen können.

Informationen, Broschüren und Formulare im Internet
Broschüren Justizministerium Broschüre Betreuungsrecht
Broschüre Patientenverfügung
Justizportal des Bundes und der Länder www.justiz.de
Justizministerium Baden-Württemberg www.justiz-bw.de
Informationen und Hilfen
zur Patientenverfügung
12 Punkte Check zur Patientenverfügung (Deutsche Stiftung Patientenschutz)
www.patientenverfuegung.de – Informationen & Formulare
www.ethikzentrum.de – Informationen & Formulare
Informationen und Hilfen
zu Betreuungsverfügung / Vorsorgevollmacht
Broschüre Betreuung und Vorsorge (Sachsen-Anhalt)

Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer führt seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in das Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, auch in Verbindung mit Patientenverfügungen, eingetragen werden können, um den Betreuungsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern bzw. ein Verfahren zur Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.

Die Registrierung durch Privatpersonen kann Online auf der Internetseite oder über ein Papier-Meldeverfahren erfolgen. Die Online-Registrierung ist kostengünstiger.

Internet-Seite: www.vorsorgeregister.de

Was tun im Pflegefall ?

Seit 1995 gibt es die Soziale Pflegeversicherung als Pflichtversicherung.  Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind von Gesetzes wegen in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Auch privat krankenversicherte (z.B. Beamte) müssen eine Versicherung zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit abschließen.

2008 wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Pflegeberatung und die Einführung von Pflegestützpunkten geregelt. Pflegestützpunkte sind eine örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Es besteht gesetzlich ein Recht auf Durchführung einer individuellen Pflegeberatung durch geschulte Pflegeberater. Aufgaben der Pflegeberatung:

  • Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen
  • Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote
  • Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote

Die Pflegestützpunkte sind meist bei den Landkreisen angesiedelt. Eine Übersicht der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite www.bw-pflegestuetzpunkt.de. Viele Pflegestützpunkte haben auch eigene Internetseiten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.wege-zur-pflege.de des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch eine telefonische Beratung wird angeboten.

In Stuttgart finden Sie auch Hilfe beim Bürgerservice Leben im Alter
Der Bürgerservice Leben im Alter ist der Fachdienst der Landeshauptstadt Stuttgart für alle Themen der kommunalen Altenarbeit und Altenhilfe in der Stadt. Der Dienst arbeitet einzelfallbezogen und stadtteilorientiert. Kernstück sind die Stadtteilbüros (Kompetenzzentren Hilfe im Alter).
Internet-Seite: www.stuttgart.de/leben-im-alter, E-Mail-Adresse: lebenimalter@stuttgart.de, Tel.: (0711) 216-59099

Die privaten Kassen, zu denen auch die Postbeamtenkrankenkasse gehört,  haben sich dem System der Pflegestützpunkte nicht angeschlossen sondern eine eigenständige Organisation aufgebaut, die COMPASS Pflegeberatung.

COMPASS bietet folgendes an:

  • Zentrale telefonische Pflegeberatung
  • Persönliche Pflegeberatung vor Ort, zu Hause, im Krankenhaus oder in einer Pflege- oder Rehaeinrichtung
  • Information über Leistungsfragen und Versorgungsnetze
  • Beratung zu finanziellen Aspekten und leistungsgerechten Ansprüchen
  • Planung und Organisation von Hilfe und Selbsthilfe

Sollten sie eine Pflegeberatung vor Ort wünschen, geben die Pflegeberater am Telefon Ihre Kontaktdaten an das regional zuständige Team vor Ort weiter. Der Pflegeberater in Ihrer Region nimmt in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen Kontakt auf. Die Beratung ist unabhängig und kostenfrei.

Internet-Seite:  www.compass-pflegeberatung.de/
Telefonisch:  0800 101 88 00 (Gebührenfrei), Mo. – Fr. von 08:00 – 19:00 Uhr, Sa. 10:00 – 16:00 Uhr


Hospize und Palliativeinrichtungen

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. www.dhpv.de/
Wegweiser Hospiz und Palliativmedizin (Suchfunktion) www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de/
Palliativnetz Stuttgart www.palliativ-netz-stuttgart.de/
Esslinger Initiative www.esslinger-initiative.de

Ratgeber zu Testament und Erbschaft

Der Ratgeber des Betreuungswerks wird überarbeitet und ist derzeit nicht lieferbar.

Informationen zum Thema „Erben und Vererben“ finden Sie beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Bereich „Service“. Dort können Sie eine Broschüre „Erben und Vererben“ bestellen oder als PDF-Datei herunterladen.


Ein Sterbefall – Was ist zu tun?

Bei einem Todesfall sollten die Angehörigen unmittelbar den Rentner- bzw. Versorgungsservice informieren. Es werden Vordrucke zugesandt, die ausgefüllt unmittelbar mit einer Kopie der Sterbeurkunde zurückgesendet werden müssen.

Das Betreuungswerk hat einen „Leitfaden bei Todesfällen für Versorgungsempfänger und Rentner“ erstellt. Den Leitfaden können Sie hier herunterladen.

Informationen zu Kranzspenden bei Beerdigungen von Beamten finden Sie in unserer SBR-Info Nr. 3.

Weitere Informationen:

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