Rentnerservice

Der Rentnerservice ist der zentrale Ansprechpartner für alle Altersrentner und Leistungsempfänger mit Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Telekom AG.

Zu den Dienstleistungen des Service zählen beispielsweise auch das Ausstellen von Seniorenausweisen sowie Bescheinigungen zu Beschäftigungszeiten und die Entgegennahme von Änderungen der persönlichen und familiären Verhältnisse und deren Weiterleitung an die zuständigen Stellen. Der Rentnerservice ist auch für die Betreuung der Empfänger von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung / VAP wegen Dienstunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung zuständig.

Sie erreichen den Service unter der kostenfreien Rufnummer 0800 330 7571 (Montag bis Freitag von 7:30 bis 16:00 Uhr), E-Mail: Rentner.service@telekom.de und per Post unter:

Deutsche Telekom Services Europe GmbH
HR-Kundenservice Team Rentner
Postfach 400163
50831 Köln

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG.


Externes Kundenportal für Personalangelegenheiten

Seit August 2019 steht für ehemalige Angestellte und Rentner ein neuer Service zur Verfügung, das Externe Kundenportal für Personalangelegenheiten. Sie können viele Personalangelegenheiten komfortabler und zeitsparender erledigen. Das Portal ist für alle relevant, die noch Personalthemen aus ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis mit der Telekom zu erledigen haben.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Portal erreichen Sie unter folgendem Link: https://personalservice.telekom.com/


Einkünfte und Steuer

Hinzuverdienst in der Rente
Unbegrenzt hinzuverdienen, darf ein Rentner nur, wenn er die Regelaltersgrenze (65. – 67. Lebensjahr) erreicht hat. Ansonsten gelten beim Hinzuverdienst bestimmte Grenzen. Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Betreuungsstelle Rentner. Bei Hinzuverdienst gilt generell eine Meldepflicht an die Betreuungsstelle Rentner.
Weitere Informationen finden Sie z. B. bei Wikipedia oder auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Broschüren der Deutschen Rentenversicherung:
• Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen
• Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen

Bezügemitteilungen
Ansprechpartner für Fragen zur Bezügemitteilung ist grundsätzlich der Rentnerservice. Die Bezügemitteilungen werden nur bei Änderungen und im Dezember erstellt.

Mitgliedschaft Gewerkschaft
Kündigungen und Fragen zur Mitgliedschaft sind immer an die jeweilige Gewerkschaft zu richten. Dies trifft auch zu, wenn trotz Kündigung der Mitgliedschaft immer noch Beiträge von den Bezügen einbehalten werden.


Ein Sterbefall – Was ist zu tun?

Beim Todesfall eines/einer Rentenempfängers/in sollten die Angehörigen unmittelbar den Rentnerservice informieren (Anschrift / Telefonnummer / E-Mail-Adresse siehe oben bzw. auch auf der Bezügemitteilung). Es werden Vordrucke zugesandt, die ausgefüllt unmittelbar mit einer Kopie der Sterbeurkunde zurückgesendet werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie hier …

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