Mitglieder der PBeaKK

Aktuelles

Kontakt vor Ort:  Die persönliche Kundenberatung vor Ort wurde zum 1. November 2022 geschlossen.

SBR-Info Nr. 2: Informationen zur Beihilfe für gesetzlich versicherte Angehörige
Wussten Sie schon, dass auch Personen Beihilfe erhalten können, die nicht bei der PBeaKK versichert oder mitversichert sind, sondern z.B. eine private oder gesetzliche Krankenversicherung haben?
Informationen dazu finden Sie in unserer SBR-Info Nr.2.

Die SBR-Info Nr. 1 „Hilfe und Handlungsempfehlungen bei Problemen mit Arztrechnungen und Krankenkasse“ können Sie hier herunterladen.

Einen Bericht zur Informationsveranstaltung mit der Postbeamtenkrankenkasse am 10. Juli 2017 in Stuttgart finden Sie in der August-Ausgabe der Seniorenecke. Die Folien zur Veranstaltung finden Sie hier…

Die Folien zur Online-Veranstaltung „Wenn plötzlich Pflege notwendig ist“ – Leistungen der PBeaKK im Pflegefall“ am 16.03.2023 finden Sie hier…


Für die Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse werden Beihilfe und Kassenleistungen von der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) bearbeitet.

Kontaktdaten:

Telefon: 01802 3465 2996 (6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz)
0711 3465 2996 (Für Flatrate-Nutzer)
Postanschrift: Postbeamtenkrankenkasse
70467 Stuttgart
Telefax: 0711 34652998
E-Mail: service@pbeakk.de
Internetseite: http://www.pbeakk.de/

Kostenübernahme B-Mitglieder

Die Kostenübernahme medizinisch notwendiger Leistungen erfolgt im Rahmen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und der Satzung der PBeaKK.

Kassensätze PBeaKK (Steigerungsfaktor)

  • 1,9fach für ärztliche Leistungen
  • 1,5fach für medizinisch-technische Leistungen
  • 1,15fach für Laborleistungen
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)

  • 2,3fach für ärztliche Leistungen
  • 1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
  • 1,15fach für Laborleistungen

Zahnärztliche Leistungen
Zum zahnärztlichen Honorar werden Beihilfe und Kassenleistungen bis zum 2,3fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gewährt. Aufwendungen für Auslagen, Material- und Laborkosten sind in Höhe von 40 % beihilfe- und erstattungsfähig.

Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie auf der Internetseite der PBeaKK.

Widerspruch

Sollte bei einem Widerspruch keine einvernehmliche Klärung herbeigeführt werden können, empfiehlt es sich, für eine Klärung die Ärzte- oder Zahnärztekammer einzuschalten. Die Landesärzte- und Zahnärztekammern vertreten die Interessen der Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg und sind für die Klärung von widersprüchlichen Abrechnungen zuständig.

Landesärztekammer Baden-Württemberg
Gemeinsame GOÄ Gutachterstelle
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart
Telefon: 0711-769 89-0
Telefax: 0711-769 89-50
E-Mail: info@laek-bw.de
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Tel. 0711 22845-0
Fax 0711 22845-40
E-Mail: info@lzk-bw.de

Informationen & Links

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